Krankenversicherung

Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Erwerb und einem Jahreseinkommen, das regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, müssen nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Sie können sich privat krankenversichern. Auch Selbständige, Freiberufler oder Beamte profitieren sogar einkommensunabhängig von den hochwertigen Leistungen dieser Privatversorgung. Zu den Leistungen gehören je nach Tarif z.B. Chefarztbehandlung und Einbettzimmer bei stationärer Behandlung oder eine qualitativ hochwertigere Zahnbehandlung. Auch kommt die private Krankenversicherung für zusätzliche Behandlungen im ambulanten Bereich auf (wie z.B. umfangreiche Physiotherapiemaßnahmen), die Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nicht in diesem Umfang erstattet bekämen.

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