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Das Policendarlehen als Alternative zur Kündigung

Anstatt bei Kapitalbedarf seine bestehende Lebensversicherung möglicherweise mit Verlusten zu kündigen oder zu verkaufen, sollten Versicherungsnehmer darüber nachdenken, ihre Versicherung durch ein Policendarlehen zu beleihen.

Ein Policendarlehen bietet im Vergleich zur Kündigung oder zu normalen Bankkrediten einige Vorteile. Da lediglich das bereits vorhandene Guthaben in der Versicherung kreditiert wird, ist die Beantragung unkompliziert und es sind keine weiteren Kreditsicherheiten erforderlich. Der Versicherungsvertrag läuft dabei ganz normal weiter.

Der Zinssatz ist im Normalfall ebenfalls günstiger als bei Bankkrediten. Zudem ist die Rückzahlung jederzeit während der Laufzeit möglich, feste Rückzahlungsregelungen werden meistens nicht vereinbart. Ansonsten wird der Kreditbetrag bei Fälligkeit der Versicherung mit der Ablaufsumme verrechnet.

Kündigung oder Verkauf – was ist besser bei Kapitalbedarf?

Wer eine Lebensversicherung zur Ansparung von Vermögen abschließt, bindet sich sehr langfristig an den Vertrag, da diese Versicherungen in der Regel Laufzeiten von mindestens zwölf Jahren haben. Versicherte, die während der Laufzeit kurzfristig Geldbedarf haben, greifen häufig auf das in der Police angesparte Geld zurück, indem sie die Versicherung kündigen.

Beim Kündigungsguthaben, auch Rückkaufswert genannt, muss der Versicherte aber deutliche Abstriche machen. Insbesondere bei Versicherungen, die erst seit wenigen Jahren laufen, kann der Rückkaufswert sogar geringer sein, als die eingezahlten Beiträge.

Eine Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Lebensversicherung an einen Policenhändler. Diese Firmen werben damit, bei einem Verkauf einen höheren Preis zu zahlen, als die Lebensversicherung bei Kündigung auszahlt. Bevor man seine Versicherung kündigt, ist es daher ratsam, sich ein Angebot eines Policenhändlers einzuholen. Allerdings kaufen diese nicht jede Versicherung, sondern stellen diverse Anforderungen wie zum Beispiel einen Rückkaufswert von mindestens 5.000,00 EUR.